Wenn die natürlichen Zähne herausgenommen werden, muss man beurteilen ob ein angemessener Zahnersatz notwendig ist oder ob der Patient mit der vorhandenen Lücke leben kann. Ist der Entschluss ein Ersatz, so muss der Patient unter Hinzuziehung einer zahnärztlichen Beratung und das Ausrechnen der diesbezüglichen Kosten beurteilen, was für ein Ersatz vernünftig ist.
Immer mehr Betroffenen wählen Zahnimplantate. Bei dieser speziellen Möglichkeit der Zahnbehandlung ist zunächst eine Operation erforderlich. Dabei wird die entsprechende Stelle zunächst mit einem Laser auseinandergeschoben und im Anschluss wird Titangewinde in den Kieferknochen eingefräst. In solch ein profiliertes Einkerbungsgewinde wird dann der vorbereitete Zahnhals eingeschraubt. Der verwendete Stift ist zusammengesetzt aus Titan, auf den schlussendlich die Zahnkrone aufgeschraubt wird. Der operative Eingriff wird mit lokalen Betäubungen angeboten und der Patient sollte zunächst ein paar Wochen mit dem Anbringen des Kronenaufbaus warten. Somit gesundet der Knochenbereich und der vorbereitete Zahnhals könnte ohne Umstände angebracht werden. Eine feste Krone liefert analog zu den konventionellen Optionen, wie z.B. festgemachte oder nur gering befestigte Zahnreihen, drei Privilegien. Der bedeutendste Punkt ist der dauerhafte Halt des Implantats, welcher annähernd so stabil ist, wie der von den tatsächlichen Zahnreihen. Weiterhin schützen die Titanschrauben vor Knochenschwund im Unterkiefer, was für zahllose Sachkenner der wichtigste gute Punkt ist. Und abschließend müssen bei Implantaten die gesunden Nachbarzähne nicht abgeschliffen werden.
Eine Schwachstelle von Titanimplantaten als Echtzahnersatz ist, dass eine Operation notwendig ist und die Gefahr da ist, dass der Knochen den vorbereiteten Zahnhals nicht verträgt und wieder entfernt werden muss. Diese Schwierigkeit treten in nicht mal vier Prozent der Behandlungen auf. Ein weiterer Nachteil sind die entstehenden Zahnersatz Kosten. Die Krankenversicherung bezuschusst lediglich den Zuschuss für eine normale Zahnbehandlung. Wenn der Patient keine Extraversicherungsleistung hat, so muss der Patient die Kosten zwangsläufig selbst begleichen.