„Medizintourismus“, sei es zum Zweck einer Schönheitsoperation oder einer Zahnbehandlung, so lautet ein inzwischen nicht unerheblicher Zweig im Reisebereich.
Mit besonders niedrigen Preisen locken dabei osteuropäische Länder. Insbesondere im Bereich Zahnersatz wird dabei stark geworben. Experten warnen jedoch davor dass eine Zahnbehandlung im Ausland auch Risiken birgt. Zum einen kenne der im Ausland behandelte Zahnarzt den Patient nicht, und umgekehrt, so dass es vor allem für den Patienten in vielen Fällen schwierig ist ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Auch wird von den Experten kritisiert dass bei es bei einem Aufenthalt im Ausland zwecks Zahnbehandlung die Zeit für eine umfangreiche Diagnostik oder erforderliche Vorbehandlungen fehlt. Ebenso wie für eine sorgfältige Nachsorge. Und das obwohl viele Patienten die Reise in ein osteuropäisches Land zwecks Zahnersatz etc. mit einigen erholsamen Tagen verbinden und eventuell einige Sehenswürdigkeiten in der Umgebung besuchen. Treten aufgrund der Behandlung wirklich Komplikationen auf, ist der Patient wenigstens noch vor Ort und kann den behandelten Zahnarzt noch einmal aufsuchen. Im Regelfall ist der Patient jedoch schon zu Hause wenn Komplikationen aufgrund der Behandlung auftreten. Ein deutscher Zahnarzt ist in einem solchen Fall lediglich im Notfall verpflichtet einen Patienten zu behandeln, der seinen Zahnersatz im Ausland machen ließ.
Er ist dazu verpflichtet Mängel am Zahnersatz zu beheben. Muss wirklich nachgebessert werden, gelten die Gewährleistungsgesetze der jeweiligen Länder. Dies kann unweigerlich aber zum Problem werden, das das Abwickeln von Gewährleistungsansprüchen im Ausland oft unter den in Deutschland geltenden Standards liegt. Hat der Zahnarzt keinen Kooperationspartner in Deutschland, wird gegebenenfalls ein zweiter Aufenthalt im Ausland für eine Zahnersatz-Reparatur notwendig.
Der Preisvorteil ist in einem solchen Fall weg.