Sicherlich haben sie die vielen Veränderungen in den letzten Wochen, Monaten und sogar mittlerweile Jahren in der Presse und allen Medien verfolgt. Häufig ist hierdurch eine große Verunsicherung entstanden, welche Behandlungen nun noch die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen und für welche Behandlungen sie selber die Kosten tragen müssen.
Wir möchten Ihnen hier gerne eine Information zu den dringendsten Fragen geben und die allgemeine Verunsicherung mildern.
Grundleistungen der Gesundheitsreform bei Zahnbehandlungen
Grundleistungen sind Leistungen die von der Krankenkasse komplett bezahlt oder bezuschusst werden. Also alle notwendigen Grundleistungen, die nach § 12 des Sozialgesetzbuches definiert sind. Hierbei wird vom Gesetz vorgeschrieben, dass die Behandlung ausreichend, notwendig, wirtschaftlich und zweckmäßig sein muss.
Hierzu zählen folgende Leistungen:
- Schmerzbehandlungen
- Zahnfüllungen mit einem einfachen Füllungsmaterial
- Grunduntersuchungen
- Zahnsteinentfernung (1x pro Jahr)
- Einfache Wurzelbehandlungen
- Zahnentfernungen der klassischen Art
- Standardkronen (mit Festzuschuss)
- Versorgungen von Zahnlücken mit einfachen Brücken oder Prothesen (mit Festzuschuss)
- Versorgungen mit Suprakonstruktionen bei Einzelzahnlücken oder totaler Prothese (mit Festzuschuss)
Komfortleistungen in der Gesundheitsreform bei Zahnbehandlungen
Das sind Behandlungen, die sie komplett selber bezahlen müssen. Das sind Behandlungen, die nicht von der Krankenkasse bezuschusst werden.
Dazu gehören beispielsweise folgende Behandlungen:
- Auffinden von frühen kariösen Stellen mittels Laser, um den Zahn reparieren zu können, ohne dass Defekte gestopft werden müssen.
- Kariesbehandlung ohne zu „bohren“
- Implantate
- Prophylaxe für Erwachsene
- Professionelle Zahnreinigungen für Kinder und Erwachsene
- Zahnärztliche Kosmetik (z.B. Schmucksteinchen, Bleichen oder aufhellen von Zähnen)
- Ästhetische Optimierung von Zähnen
- Professionelle Prothesenreinigung
- Keramikfacetten
- Verbindungselemente statt Prothesenklammern
- Wiederaufbau von verlorenem Zahnfleisch oder Knochen
- Sportmundschutz
- Zahnfehlstellungskorrekturen bei Erwachsenen
- So wie alle Behandlungen, die weit über das Maß von den Krankenkassen vorgeschriebenen Doktrin der notwendigen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Maßnahmen hinausgeht.
Mehrleistungen der Gesundheitsreform bei Zahnbehandlungen
Mehrleistungen sind Behandlungen zu denen Sie etwas dazu bezahlen müssen.
Das sind zum Beispiel Kassenbehandlungen, die mit besseren Materialien, oder aufwendigeren Techniken durchgeführt werden, und somit das von der Krankenkasse vorgeschriebene Maß des ausreichend, wirtschaftlichen und notwendigen überschreiten.
Zu dieser Gruppe der Mehrleistungen zählen zum Bespiel folgende Behandlungen:
- Kunststoff-Füllungen
- Composite-Füllungen
- Laborgefertigte Füllungen (Inlays)
- Neue Techniken in der Kariesentfernung
- Aufwendige Kronen, Brücken oder Prothesen (mit Festszuschuss)
- Aufwendige Suprakonstruktionen (mit Festzuschuss)
- Zahnfehlstellungskorrekturen mit schonenden und unauffälligen Behandlungsmethoden