Zahnersatz im Ausland kann beispielsweise heißen, dass deutsche Patienten sich einer Zahnbehandlung in Ungarn unterziehen. Grund für eine Zahnbehandlung im Ausland kann beispielsweise der Preis für die Zahnbehandlung sein. Die ungarischen Zahnkliniken präsentieren auf ihren Internetseiten Preisangaben für Zahnbehandlungen, die nach ihren Angaben bis zu 70% geringer sind als vergleichbare Zahnbehandlungen im Inland. Auch die Presse, wie welt.de berichten von einer Ersparnis in dieser Höhe. Das kann insbesondere deshalb ein Vorteil sein, da die deutschen Krankenkassen seit 2004 für Zahnbehandlungen in Ungarn denselben Zuschuss zahlen müssen wie für Behandlungen in Deutschland. Ein kostengünstigerer Zahnersatz im Ausland kann daher den zu zahlenden finanziellen Eigenanteil eines Patienten aus Deutschland senken. Sie sollten sich jedoch bewusst sein, dass alle Online-Preisangaben für Zahnbehandlungen nur allgemeine Orientierungswerte sein können. Genauere Angaben, wie viel ein Patient für Zahnersatz im Ausland oder im Inland zu zahlen hat, ergeben sich erst nach einem Arzt-Patienten-Gespräch und einer geeigneten Voruntersuchung.
Unser Tipp zur Kostenerstattung:
Laut dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz vom Januar 2004 haben Versicherte Anspruch auf die Kostenerstattung zahnmedizinischer Leistungen in allen EU-Staaten – also auch in Ungarn. Es gilt lediglich darauf zu achten, die Unterlagen vor Behandlungsbeginn bei der zuständigen deutschen Krankenkasse einzureichen, wie die IKK-classic.de mitteilt..
Besonderer Spareffekt
Für die Erstattung zahnmedizinischer Leistungen gilt seit Januar 2005 das Prinzip der „befundbezogenen Festzuschüsse“. Dieses besagt, dass jeder Versicherte anhand seines zahnärztlichen Befunds einen festen Kostenzuschuss zur Behandlung erhält. Er beträgt im Normalfall 50 Prozent der Behandlungskosten (ebenso bei IKK-classic.de ), kann sich bei regelmäßiger Zahnvorsorge aber auf 65 Prozent erhöhen. Die weiteren Behandlungskosten muss der Patient selbst tragen – unabhängig davon, wo die Behandlung stattfindet.
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich am Preis einer so genannten Regelleistung, d.h. dem Preis, der üblicherweise für die laut Befund notwendige Behandlung in Deutschland erhoben wird. Seine Höhe ändert sich nicht, auch wenn die Behandlung zu günstigeren Konditionen in anderen EU-Staaten durchgeführt wird. Daraus ergibt sich ein besonderer Spareffekt: Ein Zuschuss, der sich anhand hoher deutscher Behandlungskosten bemisst, kann in vollem Umfang auf eine weitaus günstigere Behandlung in Ungarn zur Anwendung gebracht werden – wodurch schlussendlich der Eigenanteil beträchtlich sinkt.